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Beschwerdemanagement.

Unser Beschwerdemanagement gibt dir die Möglichkeit, deine Anliegen schnell und einfach über unser Online-Formular einzureichen. Dabei achten wir darauf, alle Rückmeldungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften vertraulich und gewissenhaft zu bearbeiten. Im Einklang mit den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und des Hinweisgeberschutzgesetzes bekräftigen wir, die Dolezych GmbH & Co. KG, unsere ausdrückliche Verpflichtung, sämtliche Maßnahmen zu unterlassen, die negative Konsequenzen für Personen haben könnten, die in gutem Glauben Beschwerden einreichen oder Bedenken äußern. Insbesondere erklären wir hiermit unseren vollständigen Verzicht auf jegliche Form von Vergeltungsmaßnahmen, Diskriminierung oder Benachteiligung von Hinweisgebern. Alle Meldungen, die im Rahmen des internen Beschwerdemanagements erfolgen, werden vertraulich behandelt und die Identität der Melder wird, sofern gesetzlich zulässig, geschützt.

Hinweisgeberschutzgesetz
(HinSchG)

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) und allgemeine Beschwerden / Hinweise

Ein Vorfall oder Hinweis fällt nach § 2 HinSchG unter das Hinweisgeberschutzgesetz, wenn er illegale Handlungen, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Missstände betrifft, die im Arbeitsumfeld oder in der Organisation auftreten. Das Gesetz schützt Personen, die solche Informationen melden, vor Repressalien oder Diskriminierung.

Hinweise, die im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stehen, dürfen ausschließlich von einer dazu berechtigten und speziell beauftragten Person bearbeitet werden.

Beschreibe deinen Vorfall / Hinweis
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Deine Kontaktdaten

Falls du deine Meldung anonym abgeben willst, bitten wir dich, eine E-Mail-Adresse zu nutzen, bei welcher deine Identität nicht erkennbar ist.

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Hinweisgeberschutzgesetz
(HinSchG)

Ein Vorfall oder Hinweis fällt nach § 2 HinSchG unter das Hinweisgeberschutzgesetz, wenn er illegale Handlungen, Verstöße gegen Vorschriften oder ethische Missstände betrifft, die im Arbeitsumfeld oder in der Organisation auftreten. Das Gesetz schützt Personen, die solche Informationen melden, vor Repressalien oder Diskriminierung.

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