Lasttraversen.
Lasttraversen, die auch Hebetraversen oder Krantraversen genannt werden, eignen sich zum Einhängen in Kranhaken oder als Tragmittel am Traversen-Kran. Als Hersteller von Hebetraversen verfügt Dolezych über jahrelange Erfahrung.
- Unsere Traversen werden gefertigt nach DIN EN 13155 und DIN EN 13001
- Unsere Traversen werden geschweißt nach DIN EN 1090
Sonder-Lastaufnahmemittel: Spezielle Aufgaben erfordern spezielle Lösungen
Auch im Bereich Sonderlastaufnahmemittel (Sonder-LAM) haben wir uns breit aufgestellt, sodass wir für jede deiner Anforderungen eine Lösung entwickeln. Im Bereich Individuelle Lösungen kannst du dich zu unseren Spezialfällen aus dem Bereich DoLast® informieren und mit uns zusammen neue Lösungen erarbeiten.
Prüfservice für deine Traversen
Traversen müssen nach BetrSichV entsprechend der Intensität der Nutzung, aber mindestens einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden (DGUV Regel 109-017.) Hier unterstützen wir dich gerne durch unseren Dolezych Prüfservice. Reparaturen unserer Hebezeuge dürfen nur bei Dolezych ausgeführt werden. Als Hersteller von Traversen und Hebemitteln gewährleisten wir die ordnungsgemäße Ausführung aller erforderlichen Arbeiten.
Die DoLast® Traversen: Diese Arten von Krantraversen-Typen gibt es bei Dolezych
- Traversen starr/Traversen verstellbar
- H-Traversen starr/H-Traversen verstellbar
- Rahmen-Traversen und Kreuz-Traversen
- Container-Traversen
- Gitterbox-Traversen und BigBag-Traversen
- Stapler-Haken/-Traverse
- Spreizstützen
- Wende-Traversen: Mit unseren Krantraversen lassen sich sperrige Lasten im Kran sicher wenden. Sie werden zum Wenden von Bauteilen, Konstruktionen und Baugruppen eingesetzt. Die Lastaufnahme sowie der Drehvorgang erfolgen durch zwei Endlos-Polyesterhebebänder, wobei du die Länge frei wählen kannst.
Genaue Informationen und Artikelnummern zu unseren DoLast®-Traversen findest du in unserem Bestseller-Katalog.
Darauf musst du bei der Verwendung von Lasttraversen achten
Hängt die Traverse nicht über dem Schwerpunkt der Last, kann die Last aus dem Anschlagmittel herausrutschen. Eine einseitige Traversen-Aufhängung bedeutet: Gefahr! Die Neigungswinkel von zwei Strängen eines Anschlaggeschirrs muss stets ≤ 60° sein. Mit Traversen werden diese unzulässigen Neigungswinkel vermieden. Bei Überschreitung dieses Winkels ist Gefahr im Verzug! Die Belastung des Einzelstranges wird dabei größer als die insgesamt von der Last ausgehende Kraft.
Traversen lassen geringe Hubhöhen zu, so dass in niedrigen Hallen angeschlagen werden kann. Bei langen Lasten können dadurch unzulässige Neigungswinkel der Anschlagmittel ganz vermieden werden. Unter Traversen muss die Last so unterfangen sein, dass diese sich nicht übermäßig durchbiegen kann oder sich einzelne Teile aus dem Lastverband herauslösen und herausfallen können.
Generell verboten ist:
- Personen zu befördern
- Anhängende Lasten über Personen hinweg zu führen
- Abhängende Lasten schräg zu ziehen oder zu schleppen
- Festsitzende oder verklemmte Lasten loszureißen
- Überlasten anzuhängen
- Schwebende Lasten unbeaufsichtigt hängen zu lassen
- Anschlagmittel über scharfe Kanten umzulenken
- Anschlagmittel als Tragschlingen zu benutzen
- Lasten in das schlaffe Anschlagmittel fallen zu lassen
Wir beraten dich gerne zu Lasttraversen!
Bei allen Fragen rund um Lasttraversen kannst du uns jederzeit kontaktieren. Wir helfen dir dabei, die richtige Lösung für deinen Anwendungsfall zu finden. Du erreichst das Team telefonisch unter 0231 82 85 0 oder per Mail an info@dolezych.de. Außerdem kannst du auch direkt eine Anfrage an uns schicken.