Aufbewahrung, Wartung & Ablegereife bei Hebebändern und Rundschlingen
Immer wieder stellen Anwender Fragen wie „Wie werden Hebegurte aufbewahrt?“, „Wie pflegt und reinigt man Hebegurte?“, und „Wann ist eine Rundschlinge ablegereif?“. Klar ist: Hebebänder und Rundschlingen müssen als Verbindungsglied zwischen Last und Lastaufnahmemittel beziehungsweise dem Kran hohen Belastungen standhalten. Schadhafte Produkte stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Umso wichtiger ist es daher, ungenutzte Hebebänder und Rundschlingen fachgerecht aufzubewahren. Überprüfe vor der Einlagerung auf mögliche Schäden durch den Gebrauch. Ablegereife Produkte müssen pflichtgemäß aus dem Verkehr gezogen und dürfen nicht mehr eingelagert werden, um zu vermeiden, dass diese an anderer Stelle fälschlicherweise nochmals verwendet werden. Wie genau Rundschlingen und Hebebänder am besten aufbewahrt werden, wie oft sie geprüft werden müssen und wann sie nicht mehr verwendet werden dürfen, haben wir in folgendem Beitrag für dich zusammengefasst.
Aufbewahrung von Hebebändern und Rundschlingen
Vor jeder Einlagerung deiner Rundschlinge oder deines Hebebands solltest du sie auf Schäden untersuchen, die während des Gebrauchs aufgetreten sein können. Funktionsfähige, nicht ablegereife textile Anschlagmittel müssen in sauberer, trockener und gut belüfteter Umgebung aufbewahrt werden. Der Lagerort muss fern von Feuer oder anderen Wärmequellen, wie zum Beispiel Heißdampfrohren oder Heizstrahlern sein. Textile Anschlagmittel dürfen auf keinen Fall in der Nähe von Feuer oder anderen heißen Stellen getrocknet werden.
Um eine lange Lebensdauer und ihre grundsätzliche Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, ist es außerdem wichtig, dass der Kontakt der eingelagerten Hebebänder und Rundschlingen mit Chemikalien, Rauchgasen, korrodierenden Oberflächen, direkter Sonneneinstrahlung oder anderen Quellen ultravioletter Strahlung vermieden wird.
Für die Aufbewahrung der Anschlagmittel eignet sich – sofern oben genannte Bedingungen eingehalten werden – ein einfaches Regal oder ein spezieller Anschlagmittel-Ständer. Letzterer bietet den Vorteil, dass deine Hebebänder und Rundschlingen übersichtlich, sofort greifbar und ohne Verknoten untergebracht werden können. Bei unseren Anschlagmittel-Sets bekommst du obendrein zusätzlich zu deinen Anschlagmitteln noch eine praktische Sporttasche, in der du deine Hebegurte kurzfristig entsprechend lagern und transportieren kannst.
Pflege und Reinigung von Hebebändern und Rundschlingen
Nicht nur die richtige Lagerung ist entscheidend – auch die regelmäßige Pflege und Prüfung trägt zur Langlebigkeit und Sicherheit der Rundschlingen und Hebebänder bei. Wenn es nötig ist, können Rundschlingen und Hebebänder mit klarem Wasser ohne Zusätze von Chemikalien gereinigt werden. Wenn das textile Anschlagmittel während der Verwendung oder eben durch den Reinigungsprozess nass geworden ist, solltest du es aufhängen und an der Luft trocknen lassen. Auf keinen Fall solltest du sie aber aufwärmen, oder das Trocknen in irgendeiner Form beschleunigen.

Prüfung von Rundschlingen durch Sachkundige
Eine Prüfung von Rundschlingen oder Hebebändern muss regelmäßig erfolgen. Die DGUV Regel 109-017 besagt, dass Anschlagmittel wie Rundschlingen in Abständen von längstens einem Jahr von einem Sachkundigen geprüft werden müssen. Je nach Einsatzbedingen kann aber auch eine Prüfung in einem kürzeren Abstand erforderlich sein. Das gilt zum Beispiel, wenn sie besonders häufig im Einsatz sind, einem höheren Verschleiß ausgesetzt sind, Korrosion oder Hitzeeinwirkung, oder auch, wenn aufgrund von Betriebserfahrung mit erhöhter Beschädigungsgefahr zu rechnen ist. Trotz sachgemäßer und sorgfältiger Lagerung bleibt es unabdingbar, dass du die Anschlagmittel, also Hebebänder oder Rundschlingen, vor jedem Gebrauch auf eventuelle Beschädigungen und Ablegereife prüfst. Das erfolgt beispielsweise durch eine Sichtprüfung. Dabei untersuchst du das Anschlagmittel auf sichtbare Schäden, die den dauerhaften sicheren Gebrauch der textilen Anschlagmittel gefährden würden. Die Prüfungen müssen sich unter anderem auch auf Beschlagteile, Verbindungselemente und die Kennzeichnung der Rundschlingen und Hebebänder erstrecken. Falls irgendein Zweifel an der Verwendungsfähigkeit besteht oder falls beispielsweise die erforderliche Kennzeichnung, wie etwa das Etikett oder der Anhänger, verloren gegangen ist, muss das Anschlagmittel für die Untersuchung durch einen Sachkundigen außer Betrieb genommen werden, darf also nicht weiter verwendet werden. Das gilt auch nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können.
Beispiele für Fehler und Schäden, die eine dauerhafte und sichere Verwendung beeinträchtigen sind :
- Scheuerstellen an der Oberfläche
- Längs- oder Querschnitte
- Einschnitte oder Scheuerstellen an den Hebebändern
- Maschen oder Schlaufen
- Chemischer Einfluss
- Beschädigte oder verformte Beschlagteile
- Schnitte oder Scheuerstellen am Rundschlingenschlauch
- Beschädigte Abrieb- oder Kantenschutzschläuche
In einigen Fällen sind jedoch auch Reparaturen möglich. Sollte etwa beispielsweise nur der Schlauch der Rundschlinge beschädigt sein, das Garn jedoch intakt, ist es möglich, die Ummantelung der Rundschlinge instand zu setzen.
Ablegereife und Austausch von Hebebändern und Rundschlingen
Hebebänder und Rundschlingen müssen grundsätzlich ausgetauscht werden, wenn sie ablegereif sind. Ein konkretes Ablaufdatum gibt es nicht, allerdings spielt das Alter ablegereifer textiler Anschlagmittel in Kombination mit der Nutzungsintensität eine Rolle. Je nach Beanspruchung können diese schneller ablegereif werden, insbesondere wenn sie regelmäßig mit maximaler Tragfähigkeit belastet werden oder aggressiven Umgebungsbedingungen ausgesetzt sind.
Kriterien für die Ablegereife von Rundschlingen und Hebebändern:
Rundschlingen dürfen nicht mehr verwendet werden und sind ablegereif beispielsweise bei:
- Beschädigung der Webkanten des Gewebes und Garnbrüchen, bei mehr als 10 % der Bandbreite bzw. Bandquerschnitt
- Verletzung des tragenden Garngeleges bei Rundschlingen
- Verformung durch Wärmeeinfluss, wie beispielsweise Reibung oder Strahlung
- Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe
- Verformung, Anrissen, Brüchen oder anderen Beschädigungen an Beschlagteilen
- Fehlender oder unlesbarer Kennzeichnung
Bei der Sichtprüfung muss geprüft werden, ob der Mantel so stark beschädigt ist, dass das innere Garngelege freiliegt. Ist das innere Garn beschädigt, ist eine weitere Verwendung der Rundschlinge nicht zulässig. Falls das Innengelege unbeschädigt bleibt, kann der Mantel repariert und die Rundschlinge weiterhin verwendet werden.
Hebebänder dürfen nicht mehr verwendet werden und sind ablegereif beispielsweise bei
- Einschnitten im Garngewebe und Garnbrüchen bei mehr als 10 % des Gesamtquerschnittes
- Beschädigungen der tragenden Nähte
- Verformung durch Wärmeeinfluss, wie beispielsweise Reibung oder Strahlung
- Schäden infolge Einwirkung aggressiver Stoffe
Bei Hebebändern ist es wichtig, dass diese, wenn sie aus Chemiefasern bestehen, licht- und wärmestabilisiert sein müssen. Das ist Forderung der DIN EN 1492 T1, die Stand der Technik ist.


Zusammengefasst: Die richtige Aufbewahrung, regelmäßige Prüfung und sachgemäße Handhabung sind essenziell, um die Sicherheit und Langlebigkeit von Rundschlingen und Hebebändern zu gewährleisten.