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Über Ladungssicherung.

Demnach lautet §1 der Straßenverkehrsordnung StVO: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.

Achtung: Verlorene Ladung auf der Fahrbahn

Fast täglich warnt der Verkehrsfunk im Radio vor Gegenständen auf der Fahrbahn. Es sind dabei nicht immer tonnenschwere Ladungen, die verloren wurden und dann auf der Straße liegen, sondern oft kleinere Gegenstände, die alle Verkehrsteilnehmer gefährden. Um Gefährdungen für die Verkehrsteilnehmer zu reduzieren, führen die Polizei & BALM (Bundesamt für Logistik & Mobilität, früher BAG) seit Jahren unterschiedliche Kontrollen durch und überprüfen die Ladungssicherung.

Gemäß § 22 der StVO dürfen Ladungen während der Fahrt auf der Ladefläche nicht verrutschen, umfallen oder hin- & herrollen. Demnach müssen die jeweiligen Sicherungs- und/oder Rückhaltekräfte immer größer sein als die entstehenden Beschleunigungs- oder Verzögerungskräfte – auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung. Warum ist die Ladungssicherung für jeden wichtig? Grundsätzlich sind alle an der Verladung und dem Transport beteiligten Personen in der Verpflichtung, die Ladungssicherung ordnungsgemäß durchzuführen.

Ein Unternehmen ist verpflichtet, die Geschäftsprozesse in Hinblick auf die Ladungssicherung transparent darzustellen und die Verantwortlichkeiten eindeutig zu regeln. Das Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter regelmäßig erfolgt. Wenn durch die Polizei- oder BALM (früher: BAG)-Kontrollen mangelhafte Ladungssicherung festgestellt wird, werden Bußgelder verhängt und ggf. Punkte im Verkehrszentralregister eingetragen.

Bei Überschreitung der Achslasten oder der Gesamtgewichte kann zusätzlich eine Gewinnabschöpfung durch die Behörden veranlasst werden. Wenn infolge mangelhafter Ladungssicherung ein Unfall verursacht wird, bei dem Personenschäden entstehen, kommen sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen in Betracht. Wer im Rahmen der Verantwortungskette davon betroffen ist, wird im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Einzelfall entschieden.

Folgen der Pflichtverletzung

Als Folgen der Pflichtverletzung werden bei fehlender oder mangelnder Ladungssicherung Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Diese ergeben sich aus dem Beförderungsrecht nach HGB § § 411, 451a, 451d, 412, 425 und 427, dem StVG § 7 und § 18 sowie dem BGB gem. § 823 und 831. Hinzu kommen entsprechende Bußgelder und bei entsprechender Schwere eine Eintragung im Verkehrszentralregister. Hier wirken die §§ 22, 23, 32 der StVO sowie die §§ 30, 31 der StVZO. Bei schwerwiegenden Verstößen sowie bei Gefährdung von Personen können auch die §§ 222, 229, 315, 324 & 328 des StGB herangezogen werden.

Mann spann Zurrgurt an Last von der Seite

Verantwortliche Personen bei der Ladungssicherung.

1. Unternehmensleitung

Verantwortung für:

  • Organisation muss „gerichtsfest“ sein
  • Informationsflüsse regeln - Dokumentation gewährleisten - Sorgfaltspflicht der Umsetzung - Überprüfung (stichprobenweise)

2. Fahrzeugführer

Verantwortung nach StVO § 22 & § 23:

  • Betriebssichere Verladung u. a. Ladungssicherung nach VDI 2700
  • Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts
  • Einhaltung der zulässigen Achslasten und Mindestachslasten
  • Einhaltung der zulässigen Abmessungen des Fahrzeuges inkl. der Ladung
  • Kontrollen während der Fahrt im Hin- blick auf die Wirksamkeit der Ladungssicherung und ggf. Einleitung von Nachbesserungen

3. Spediteur, Frachtführer, Fahrzeughalter, Disponent

Verantwortung nach StVO §30 (1) und §31 (2) für:

  • Fahrzeug muss technisch einwandfrei sein
  • Entsprechendes Ladungssicherungsmaterial muss zur Verfügung stehen
  • Ladegüter müssen sicher aufgenommen werden können (Abmessungen und Gewichte)
  • Lastverteilung muss eingehalten werden können

4. Verlader, Absender, Verladepersonal

Der Verlader ist für die beförderungssichere Verladung verantwortlich, auch wenn dies nicht direkt aus der StVO gefolgert werden kann.

  • Gemäß HGB § 412 ist der Absender zur ordnungsgemäßen Verpackung und Kennzeichnung verpflichtet
  • Vom Grundsatz her ist der Verlader, Absender sowie das Verladepersonal für die Ladungssicherung mitverantwortlich
  • Die Tätigkeit der Verzurrung und Sicherung der Ladegüter kann durch Individualvereinbarungen auf den Fahrer übertragen werden, die Verantwortung aus strafrechtlicher Sicht bleibt jedoch bestehen Produkte

Verantwortliche Personen bei der Ladungssicherung.

1. Unternehmensleitung

Verantwortung für:

  • Organisation muss „gerichtsfest“ sein
  • Informationsflüsse regeln - Dokumentation gewährleisten - Sorgfaltspflicht der Umsetzung - Überprüfung (stichprobenweise)

3. Spediteur, Frachtführer, Fahrzeughalter, Disponent

Verantwortung nach StVO §30 (1) und §31 (2) für:

  • Fahrzeug muss technisch einwandfrei sein
  • Entsprechendes Ladungssicherungsmaterial muss zur Verfügung stehen
  • Ladegüter müssen sicher aufgenommen werden können (Abmessungen und Gewichte)
  • Lastverteilung muss eingehalten werden können

2. Fahrzeugführer

Verantwortung nach StVO § 22 & § 23:

  • Betriebssichere Verladung u. a. Ladungssicherung nach VDI 2700
  • Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts
  • Einhaltung der zulässigen Achslasten und Mindestachslasten
  • Einhaltung der zulässigen Abmessungen des Fahrzeuges inkl. der Ladung
  • Kontrollen während der Fahrt im Hinblick auf die Wirksamkeit der Ladungssicherung und ggf. Einleitung von Nachbesserungen

4. Verlader, Absender, Verladepersonal

Der Verlader ist für die beförderungssichere Verladung verantwortlich, auch wenn dies nicht direkt aus der StVO gefolgert werden kann.

  • Gemäß HGB § 412 ist der Absender zur ordnungsgemäßen Verpackung und Kennzeichnung verpflichtet
  • Vom Grundsatz her ist der Verlader, Absender sowie das Verladepersonal für die Ladungssicherung mitverantwortlich
  • Die Tätigkeit der Verzurrung und Sicherung der Ladegüter kann durch Individualvereinbarungen auf den Fahrer übertragen werden, die Verantwortung aus strafrechtlicher Sicht bleibt jedoch bestehen

Ladungssicherung von Dolezych.

Dolezych Zurrgurte an Ladung

Dolezych bietet im Ladungssicherungsbereich ein breit gefächertes Lieferprogramm:

Darüber hinaus gibt es viele Hilfsmittel (Anti-Rutsch-MattenAbriebschutzVorspannkraftanzeiger, etc.) sowie verschiedene Ladungssicherungssysteme, die unser Produktportfolio für alle deine Ladungssicherungsaufgaben komplettieren.

Mann erklärt anderem Mann Ladungssicherung

Unsere Produkte für die Ladungssicherung sind gemäß oder in Anlehnung an folgende Regeln gefertigt:

VDI 2700 „Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen“

  • Bl. 3.1: Gebrauchsanleitung für Zurrmittel
  • Bl. 3.2: Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
  • Bl. 3.3: Netze zur Ladungssicherung

DIN EN 12195 „Ladungssicherungseinrichtungen auf Straßenfahrzeugen-Sicherheit“

  1. Berechnungen der Zurrkräfte
  2. Zurrgurte
  3. Zurrketten
  4. Zurrdrahtseile

Unsere Produkte aus dem Bereich Ladungssicherung.

Flexible Sicherungsmittel sind Zurrgurte (z. B. Polyester), manchmal auch Spanngurte genannt und sehr beliebt. Diese können durch unterschiedliche Gurtbänder, Ratschenkörper und Endbeschlagteile individuell (z. B. auch in der Länge) konfektioniert werden.

Vorteile

  • Einfache Handhabung
  • Kostengünstig
  • Leicht
  • Oberflächenschonend Anwendungsmöglichkeiten, u. a. Umreifung, Niederzurren, Diagonal- & Schrägzurren

Hinweis: Auch Zurrgurte aus UHMW-PE gehören immer mehr zum Standard, da diese über eine sehr geringe Dehnung verfügen und sehr hohen Zugkräften standhalten.

Zurrdrahtseile sind eine weitere Alternative für deine Ladungssicherungsaufgabe. Zurrdrahtseile sind schmiegsam und sehr gut um Lasten herumführbar.

Vorteile

  • Sehr flexibel
  • Hohe zulässige Zurrkraft (LC) im direkten Zug
  • Robust und daher lange Haltbarkeit
  • Resistent gegen Chemikalien, Öl und Witterungseinflüsse Anwendungsmöglichkeiten, u. a. Diagonal- & Schrägzurren, Niederzurren jedoch nur mit Kantenschutzelementen
  • Meist mit Winden, Spannschlössern oder Kettenzügen angewendet

Zurrketten sind in den bekannten Güteklassen 8, 10 und 12 erhältlich. Bei der 1- teiligen Zurrkette ist der Ratschlastspanner fest mit der Kette verbunden. Bei der 2-teiligen Zurrkette hingegen sind der Ratschlastspanner und Kette getrennt voneinander.

Vorteile

  • Sehr hohe zulässige Zurrkraft (LC) im direkten Zug
  • An scharfkantigen Ladungen oder rauen Oberflächen nutzbar
  • Schnell verkürzbar durch Verkürzungselemente
  • Lange Haltbarkeit
  • Resistent gegen Chemikalien, Öl und Witterungseinflüsse
  • Anwendungsmöglichkeiten, u. a. vorwiegend Diagonal- & Schrägzurren, teilweise auch zum Niederzurren

Die textile Kette DoNova® besteht aus Kettengliedern, die aus mehreren Lagen Gurtband mit der Hochleistungsfaser Dyneema® gefertigt werden.

Vorteile

  • Viel leichter als Stahl-Zurrketten, da bis zu 85% weniger Eigengewicht
  • Sehr hohe zulässige Zurrkraft (LC) im direkten Zug
  • Schnell verkürzbar durch Verkürzungselemente
  • Resistent gegen Chemikalien, Öl und Witterungseinflüsse
  • Seewasserbeständig & nicht rostend
  • Lärmreduzierend
  • Ladungsschonend Anwendungsmöglichkeiten, u. a. Diagonal- & Schrägzurren, Niederzurren (bei einer scharfen Kante nur in Verbindung mit einem Kantenschutzelement)

Ladungssicherungsmethoden.

Die gängigsten Varianten der Ladungssicherung

  • Niederzurren
  • Direktzurren in Form des Diagonal-, Schräg- und Rückhaltezurrens
  • Formschluss durch z. B. Keile, Festlegehölzer oft in Verbindung mit Nageln (beachte hierbei u. a. die Bestimmungen der VDI-Richtlinie 2700)
  • Formschluss durch z. B. Anlegen der Ladung gegen geeignete Stirn- und Seitenwände oder Rungen des Lkw
  • Festsetzen der Ladung mit Hilfe von Klemmbalken, Trennwänden, Ladegestellen, Coilmulden, etc.
  • Kombination der Verfahren
Massenkräfte Richtung beim Niederzurren und Direktzurren

Welche Kräfte wirken während der Fahrt auf die Ladung ein?

  1. Flv: In Längsrichtung/Fahrtrichtung (aus Bremsvorgängen)
  2. Flh: In Längsrichtung/entgegen der Fahrtrichtung (beim Anfahren)
  3. Fq: In Querrichtung (bei Kurvenfahrten)
  • Durch Schlaglöcher oder Fahrbahnunebenheiten hervorgerufene Schwingungen können die Ladung zum „Wandern“ anregen. Kurzzeitig können die Schwingungen die Gewichtskraft sogar aufheben
  • Die Reibkraft bzw. die Reibung ist ein wichtiger Faktor bei der Ladungssicherung, diese wirkt zwischen Ladegut und Ladefläche
Kräfte bei der Ladungssicherung Schaubild
zulässige Gesamtmasse (zGM)
zGm  ≤ 2,0 t
2,0 t < zGM ≤ 3,5 t

zGM > 3,5 t
Flv Massenkräfte in Fahrtrichtung0,9 x FG0,8 x FG0,8 x FG
Flh Massenkräfte entgegen der Fahrtrichtung0,5 x FG0,5 x FG0,5 x FG
Fq Massenkräfte in Querrichtung0,7 x FG0,6 x FG0,5 x FG
Quelle: VDI 2700 Blatt 16 (Juli 2009)

Die Vorspannkraft STF

  • Die STF ist auf jedem Produkt, das nach DIN EN 12195 gefertigt ist, referenziert
  • Größe der eingebrachten Vorspannkraft bestimmt u. a. die Anzahl der notwendigen Zurrgurte beim Niederzurren

Der Zurrwinkel α

  • Zwischen Ladefläche und Zurrmittel
  • Beim Niederzurren hängt die Anzahl der Überspannungen zum großen Teil von diesem Winkel ab

Der Horizontalwinkel β

  • Winkel zwischen Zurrmittel und Längsachse (x-Achse) eines Transportmittels in der Ebene der Ladefläche = βx
  • Winkel zwischen Zurrmittel und Querachse (y-Achse) eines Transportmittels in der Ebene der Ladefläche = βy

Der Reibbeiwert μ

  • Der Faktor Reibung spielt bei der Ladungssicherung eine wichtige Rolle. Grundsätzlich gilt: Je höher der Reibbeiwert, desto weniger Zurrmittel werden benötigt
  • Reibungskräfte wirken zwischen Ladegut und Ladefläche und werden physikalisch durch den Gleitreibbeiwert μ ausgedrückt
  • Ob eine Ladung (z. B. beim Bremsen) verrutscht oder nicht, hängt u. a. von der Beschaffenheit der Kontaktflächen zwischen Ladegut und Ladefläche ab
  • Der Reibbeiwert μ = 0,6 kann mit einer geprüften Anti-Rutsch-Matte (DoMatt) erreicht werden. Um einen μ-Wert von 0,6 erreichen zu können, müssen ölige, fettige, vereiste oder stark verunreinigte Ladeflächen und Ladungen unbedingt vermieden werden
Ladefläche
Ladegut
Definierter Reibbeiwert
Sperrholz, melaminharz-
beschichtet, glatte Oberfläche
Europalette (Holz)
Gitterboxpalette (Stahl)
Kunststoffpalette (PP)
0,20
0,25
0,20
Sperrholz, melaminharz- beschichtet,
Siebstruktur
Europalette (Holz)
Gitterboxpalette (Stahl)
Kunststoffpalette (PP)
0,25
0,25
0,25
Aluminiumträger in der 
Ladefläche - Lochschiene
Europalette (Holz)
Gitterboxpalette (Stahl)
Kunststoffpalette (PP)
0,25
0,35
0,25

Begriffsdefinitionen der Ladungssicherung.

Zurrmittel
Zurrgurt
Zurrkette
Zurrdrahtseil
SpannmittelGurtbandRundstahlkette
Textile Kette
Drahtseil
SpannelementKlemmschloss
Ratsche
Winde
Ratschlastspanner
Mehrzweck-Kettenzug
Seilwinde
Mehrzweck-Kettenzug
VerbindungselementeHaken
Bügel
Endglieder
Verkürzungselemente
Haken
Schäkel
Endglieder
Verkürzungselemente
Endglieder
Haken
Schäkel
Kombinationsglieder
Begriff
Erklärung gemäß VDI 2700 und DIN EN 12195
Blockierkraft (BC)Maximalkraft, mit der eine Einrichtung zum Blockieren in einer Richtung belastet werden darf
DirektzurrverfahrenZurrverfahren, bei dem die Massenkräfte direkt vom Zurrmittel aufgenommen werden
Gebrauchsfaktor (Sicherheitsfaktor)Verhältnis zwischen Bruchkraft und Zurrkraft
SF=BF/LC
Handkraft (SHF)
[Standard Hand Force]
Unter ergonomischen Gesichtspunkten mit der Hand erreichbare Kraft; nach DIN EN 12195 mit 500 N bzw. 50 daN auf dem Kennzeichnungsträger des Zurrmittels ausgewiesen
Kombiniertes ZurrmittelLadungssicherungseinrichtung, bestehend aus verschiedenen Produktgruppen (bspw. Zurrgurt und Zurrkette inklusive einem Spannelement)
LadungssicherungseinrichtungSysteme und Vorrichtungen zur Ladungssicherung
Mindestbruchkraft (MBK)Bruchkraft, die eine Ladungssicherungseinrichtung mindestens aufweist
NiederzurrverfahrenZurrverfahren, bei dem die Reibungskraft durch Hinzufügen einer vertikalen Kraftkomponente zum Gewicht der Ladung vergrößert wird
Spannmittel/SpannelementMechanische Vorrichtung zum Erzeugen und Aufrechterhalten einer Vorspannkraft in einer Ladungssicherungseinrichtung
Verbindungselement/ VerbindungsteilVorrichtung/Element zum Verbinden
Normale Vorspannkraft (STF)
[Standard Tensioning Force]
Auf dem Zurr-/Spannmittel angegebene Kraft, die bei 50 daN Handkraft in das Produkt eingeleitet werden kann
ZurrdrahtseilVorrichtung zur Ladungssicherung, die aus einem Spannelement oder einer Gurtbandklemme und einem Gurtband mit oder ohne Verbindungselement besteht
Zurrkraft (LC)
[Lashing Capacity]
Maximale Kraft in direktem Zug, der ein Zurrmittel im Gebrauch standhalten muss 
ZurrgurtVorrichtung zur Ladungssicherung, die aus einem Spannelement oder einer Gurtbandklemme und einem Gurtband mit oder ohne Verbindungselement besteht
Zurrkette/ZurrspannketteVorrichtung zur Ladungssicherung, die aus einem Spannelement und einer Kette mit oder ohne Verbindungselement besteht
ZurrmittelHilfsmittel (Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile, Zurrnetze), mit dem Ladung auf einem Fahrzeug gesichert werden kann
ZurrpunktBefestigungseinrichtung auf einem Fahrzeug, an der ein Zurrmittel direkt befestigt werden kann
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